Solarspitzengesetz: Das müssen Sie zur EnWG-Novelle wissen

Solarspitzengesetz

Die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), auch bekannt als Solarspitzengesetz, ist am 25. Februar 2025 in Kraft getreten und betrifft vor allem Menschen, die sich seither oder in Zukunft für eine Solaranlage entscheiden. Ziel des neuen Gesetzes ist es, den Anforderungen des immer größer werdenden Anteils erneuerbarer Energien im Stromnetz zu begegnen. Dadurch soll die Netzstabilität gesichert und die Integration von Solarstrom effizienter gestaltet werden – doch was bedeutet das konkret für Betreiberinnen und Betreiber neuer Anlagen? Wir klären die wichtigsten Fragen und verraten, wie Sie das sogenannte Solarspitzengesetz zu Ihrem Vorteil nutzen.

Was besagt das Solarspitzengesetz?

Die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) bringt für PV-Betreiberinnen und -Betreiber einige Änderungen mit sich. Betroffen ist, wer eine Anlage nach dem 25. Februar 2025 in Betrieb nimmt. Auf Bestandsanlagen hat das Gesetz keine Auswirkungen. Betreiber können jedoch freiwillig auf das neue System umstellen und erhalten dafür eine erhöhte Einspeisevergütung von 0,6 Cent pro Kilowattstunde.

Beim neuen Solarspitzengesetz geht es unter anderem um die Einspeisung der vollen installierten Leistung und Änderungen in Bezug auf die garantierte Einspeisevergütung während negativer Börsenstrompreise. Wir sehen uns die Änderungen einmal im Detail an.

Solarspitzengesetz

Änderung #1: Pflicht zum Einbau intelligenter Messsysteme und Steuerboxen

Neue Anlagen von 2 bis 100 kW, die nicht über ein intelligentes Messsystem (iMSys) mit Steuerbox verfügen, werden mit einer gedrosselten Einspeiseleistung belegt. Das bedeutet: Wer keine entsprechende Steuerungseinrichtung hat, darf nur noch maximal 60 Prozent seiner Nennleistung einspeisen. Um diese Leistungsreduzierung nachzuweisen, ist es erforderlich, ein spezifisches Formblatt auszufüllen und einzureichen.​ Es dient als offizieller Nachweis gegenüber dem Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur, dass die erforderliche Leistungsbegrenzung der Photovoltaik umgesetzt wurde. Anlagenbetreiber, die sich nicht an die Vorgaben halten, müssen mit Strafzahlungen gemäß § 52 EEG 2023 rechnen.

Solaranlagen können im Nachhinein mit einem intelligenten Messsystem (iMSys) und Steuerbox nachgerüstet werden. Nach der Installation und Testung des Systems entfällt die Begrenzung dann.

Das Solarspitzengesetz gilt übrigens nicht für Anlagen, die die Direktvermarktung nutzen, um mit ihrem überschüssigen Strom Geld zu verdienen. Auch Balkonkraftwerke mit maximal 2 kW installierter Leistung und einer Wechselrichterleistung von bis zu 800 VA sind von der Begrenzung ausgenommen, sofern sie hinter der Entnahmestelle des Letztverbrauchers betrieben werden.

 

Änderung #2: Keine Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen

Es gibt Zeiten, in denen besonders viel Strom aus Photovoltaik und Windkraft gewonnen wird. Dann kann es an der Strombörse vorkommen, dass der Strompreis negativ wird – es gibt also mehr Strom als nachgefragt wird. Im Jahr 2024 gab es 457 Stunden mit negativen Börsenstrompreisen, was etwa 5,2  Prozent des Jahres entspricht, wie das PV Magazine berichtet. Bisher erhielten Betreiberinnen und Betreiber von PV-Anlagen auch in solchen Phasen die garantierte Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG). Das Solarspitzengesetz greift hier nun ein. Denn mit der neuen Regelung entfällt diese Vergütung in Zeiten negativer Strompreise komplett. Für eingespeisten Strom gibt es also keine Vergütung, wenn der Börsenstrompreis unter Null fällt.

Um diesen Verlust (zumindest anteilig) auszugleichen, wird die Förderlaufzeit für die betroffenen Stunden um den Faktor 0,5 verlängert. Das bedeutet, dass für jede Stunde mit negativen Strompreisen eine halbe Stunde an die ursprüngliche Förderzeit (im Normalfall sind das 20 Jahre) angehängt wird. Das bedeutet: Betreiberinnen und Betreiber verlieren zwar kurzfristig Einnahmen in den betroffenen Stunden, erhalten aber im Gegenzug eine etwas verlängerte Gesamtdauer, in der sie grundsätzlich Anspruch auf Einspeisevergütung haben – vorausgesetzt, der Strompreis ist dann positiv.

Sehen wir uns das einmal beispielhaft an: Eine neue Photovoltaikanlage wird im März 2025 in Betrieb genommen und hat von diesem Zeitpunkt an Anspruch auf 20 Jahre Einspeisevergütung. Im Laufe des Jahres 2026 gibt es dann jedoch an insgesamt 100 Stunden negative Strompreise. In diesen 100 Stunden besteht also kein Anspruch auf Einspeisevergütung, obwohl ja Strom eingespeist wurde. Als kleine Wiedergutmachung wird die Förderlaufzeit um 0,5 x 100 = 50 Stunden verlängert. Das heißt, die gesetzliche Vergütung läuft in diesem Fall 50 Stunden über die regulären 20 Jahre hinaus. Besser als nichts – aber die Verlängerung gleicht den finanziellen Verlust natürlich nicht komplett aus, sondern ist eher als Teilkompromiss zu sehen. Vielmehr ist die Novelle nun ein Anreiz, den eigenen Stromverbrauch besser zu steuern. Das gelingt vor allem, indem Sie den überschüssigen Strom in Batteriespeichern speichern. So können Sie das Potenzial Ihrer eigenen Photovoltaikanlage unter den neuen Regeln voll ausschöpfen. Der Speicher verhindert, dass wertvoller Solarstrom zu Zeiten negativer Börsenpreise verschenkt wird. Stattdessen nutzen Sie ihn im eigenen Haushalt und steigern so Ihren Eigenverbrauch deutlich. Dadurch werden Sie insgesamt unabhängiger vom Stromnetz – und natürlich auch von Einschränkungen wie dem Wegfall der Vergütung.

 

So ziehen Sie maximale Vorteile aus dem neuen Solarspitzengesetz

Bei Energieversum helfen wir unseren Kundinnen und Kunden nicht nur dabei, die Nachteile des Solarspitzengesetzes zu umgehen – sondern auch bestmöglich von den Vorteilen zu profitieren.

 

Keine Einspeisebegrenzung: 9 Prozent mehr EEG-Förderung

Um sicherzustellen, dass alle Anforderungen des Solarspitzengesetzes erfüllt sind, arbeitet Energieversum mit Inexogy zusammen, einem Unternehmen, das sich auf Smart Metering-Lösungen spezialisiert hat. Die smarte Steuerung sorgt dafür, dass der Solarstrom optimal genutzt wird und trägt zur Senkung der Energiekosten bei, indem der Strom vorrangig aus dem Eigenverbrauch und nicht aus dem Netz bezogen wird. Wer eine Photovoltaikanlage von Energieversum installieren lässt, kann sich daher auf das Inexogy iMSys mit Steuerbox verlassen. Damit werden Sie den Regelungen des Solarspitzengesetzes gerecht und es gibt keine Einspeisebegrenzung. Im Vergleich zu Haushalten ohne Steuerbox profitieren Betreiberinnen und Betreiber so durchschnittlich von 9 Prozent mehr EEG-Förderung über die Einspeisevergütung. Mit dem PV-System von Energieversum besteht außerdem kein Risiko von Strafen nach § 52 EEG 2023, da die Anlagen den gesetzlichen Vorgaben vollständig entsprechen.

 

Intelligente Energieverwaltung durch das EV.cockpit mit KI-Steuerung

Mit PV von Energieversum profitieren Betreiberinnen und Betreiber vom EV.cockpit mit KI-Steuerung. Die smarte Steuerungstechnologie analysiert die Verbrauchs- und Erzeugungsdaten der Anlage in Echtzeit und sorgt so ganz automatisch für eine Optimierung der Energieflüsse. Dabei liegt der Fokus natürlich auf dem Eigenverbrauch, um teuren Netzbezug zu minimieren. Außerdem bietet das clevere System eine dynamische Lastverteilung. Durch die automatische Steuerung wird dann ein unnötiger Stromzukauf vermieden.

Auch der PV-Speicher und die Wallbox sprechen sich dynamisch ab. Auf diese Weise ist immer eine bedarfsgerechte Nutzung von Solarstrom gegeben, denn das Laden des E-Autos erfolgt dann immer kosteneffizient zu Sonnenzeiten oder bei besonders günstigen Strompreisen aus dem Netz. Durch die intelligente Steuerung der Verbraucher gelingt es, jede kWh bestmöglich einzusetzen.

Ganzheitliche Lösungen rund um PV-Anlagen und Co.

Als erfahrener Partner wissen wir genau, wie sich Photovoltaik und strombetriebene Klimageräte bestmöglich in Kombination nutzen lassen. Wir übernehmen die Beratung, die technische Planung und Umsetzung der Photovoltaikanlage sowie die Inbetriebnahme für Sie. Um ein durchdachtes Gesamtkonzept für Ihren Haushalt zu realisieren, kümmern wir uns auch um die Integration einer Wärmepumpe, einer Wallbox, eines passenden Energiemanagementsystems und mehr. Vereinbaren Sie jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin und starten Sie in eine nachhaltige Zukunft.

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