Umsatzsteuer auf Eigenverbrauch von PV-Strom

Informationen zur Umsatzsteuer bei Eigenverbrauch mit einer Photovoltaikanlage

Mit der eigenen Solaranlage den eigenen Haushalt versorgen: Eine ganz eigene Angelegenheit, bei der allerdings noch jemand mitmischt. Das Finanzamt. Denn mit dem Betrieb der eigenen Photovoltaikanlage werden Sie zum Unternehmer – zumindest aus steuerlicher Sicht. Wenn Sie beispielsweise Ihre grüne Energie per Einspeisevergütung an öffentliche Netzbetreiber verkaufen, müssen Sie Ihre Gewinne natürlich versteuern. So weit so logisch. Ebenfalls versteuert werden muss jedoch auch der Strom, den Sie selbst verwenden: Der Eigenverbrauch also. Denn dieser gilt aus steuerlicher Sicht als Selbstentnahme und ist demnach ebenfalls nicht steuerfrei. Das ist jedoch nur unter gewissen Bedingungen der Fall. Welche das sind, wo der Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Einkommensteuer liegt und wie Sie entscheiden, welche steuerliche Vorgehensweise die richtige für Sie ist, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

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Wer muss den Eigenverbrauch versteuern?

Kurz gesagt: Alle, die ihre PV-Anlage nach Regelsteuersatz versteuern. Doch auch hier bestätigen Ausnahmen die Regel. Denn unter gewissen Voraussetzungen kann der Anlagenbetreiber selbst entscheiden, ob er Umsatzsteuer zahlen möchte oder nicht. Möchte er das nicht, wechselt wer von der Regelversteuerung zur Kleinunternehmerregelung (§19 UstG). Das ist möglich, wenn die umsatzsteuerpflichtigen Einkünfte pro Jahr nicht mehr als 22.000 Euro betragen. Aufgepasst: das gilt für Ihre gesamten unternehmerischen Einkünfte mit denen Sie steuerpflichtige Umsätze erzielen – nicht nur die aus Ihrer PV-Anlage.

Kleinunternehmerregelung bei Photovoltaikanlagen

Wenn die Kleinunternehmerregelung auf Sie zutrifft, können Sie sich also vom Finanzamt von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen. Sie zahlen demnach keine Umsatzsteuer auf verkauften oder verbrauchten Strom aus Ihren erneuerbaren Energien. Sie brauchen im Zweifel auch nicht unbedingt einen Steuerberater, sondern können Ihre Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) auch selbst erstellen und an das Finanzamt übermitteln. Sie können aber auch keine Vorsteuer geltend machen. Was wiederum bedeutet, dass Sie eventuelle Steuervorteile, die sich durch die Anschaffung Ihrer Solaranlage ergeben, möglicherweise ungenutzt lassen. Schauen wir uns diese genauer an.

Umsatzsteuer auf PV-Strom: Vorteile und Nachteile

Zunächst klingt es doch wunderbar: Sie möchten Ihre PV-Anlage ohnehin in erster Linie dazu nutzen, den eigenen Haushalt mit Strom zu versorgen, ohne diesen aus dem öffentlichen Netz hinzukaufen zu müssen. Darum achten Sie auf einen hohen Eigenverbrauch. Wenn Sie den als Kleinunternehmer nicht umsatzsteuerpflichtig geltend machen müssen, um so besser. Doch das ist noch nicht die ganze Wahrheit. Denn wenn Sie Umsatzsteuer zahlen, können Sie auch Vorsteuer absetzen. Das bedeutet, Sie könnten die Anschaffungskosten oder auch Auslagen für die Wartung, Reparatur oder Reinigung Ihrer Photovoltaikanlage als Vorsteuererstattung beim Finanzamt geltend machen.

Steuermodell, wechsle Dich

In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, die PV-Anlage zuerst per Regelsteuersatz beim Finanzamt zu melden, um die Vorteile des Vorsteuerabzuges nutzen zu können. Nach 5 Jahren ist es dann frühestens möglich, zu wechseln und fortan als Kleinunternehmer im steuerlichen PV-Business unterwegs zu sein. Die Voraussetzungen sind auch dann, dass die Grenze der 22.000 Euro nicht überschritten wird. In wie fern dieses Vorgehen für Sie und Ihre PV-Anlage sinnvoll ist, können Sie am besten mit Ihrem Steuerberater besprechen.

Wie wirkt sich das auf die Einkommensteuer aus?

Ganz einfach: Gar nicht. Auf Ihre Einkommensteuer hat es keinen Einfluss, ob Sie Kleinunternehmer sind oder Ihre PV-Angelegenheiten per Regelsteuersatz angemeldet haben. Die Einkommensteuer interessiert sich nur dafür, ob Sie mit Ihrer Anlage Gewinne erzielen oder nicht. Dazu werden die Erlöse (beispielsweise durch die Einspeisung der Energie ins öffentliche Stromnetz) den Aufwendungen (Anschaffungskosten, laufende Kosten etc.) gegenübergestellt. Das wiederum betrifft jedoch nur Anlagen, die mehr als 10 kW Leistung aufweisen.

Was bedeutet ein hoher Eigenverbrauch aus steuerlicher Sicht?

Photovoltaik und Steuern sind also ein Thema für sich, oder besser ein Thema für den Steuerberater. Er wird Ihnen dabei helfen, die optimale und rechtskonforme Vorgehensweise für Ihre Solar-Träume zu ermitteln. Fest steht jedoch: Möglichkeiten gibt es viele. Ob Sie ein Gewerbe anmelden wollen, die Umsatzsteuer auf den Photovoltaik Eigenverbrauch für sich nutzen möchten oder nicht – sicher ist, dass der Vorteil des Eigenverbrauchs mit ihm steigt, Umsatzsteuer hin oder her. Betrachtet man das Gesamtkonstrukt aus aktuellen Strompreisen (in Cent pro Kilowattstunde), der momentanen Einspeisevergütung, die Sie für die Abgabe des produzierten Solarstroms ins öffentliche Netz kassieren und natürlich nicht zuletzt der Umweltbilanz, ist ein hoher Eigenverbrauch der Photovoltaikanlage die einzig kluge Entscheidung.

Sie interessieren sich für eine Photovoltaikanlage für den Eigenverbrauch?

Sprechen Sie uns gerne an und wir finden in einem unverbindlichen und kostenlosen Beratungstermin die Photovoltaikanlage, die optimal zu Ihren Bedürfnissen passt. Mit einem entsprechend dimensionierten Stromspeicher, der es Ihnen möglich macht, den Eigenverbrauch zu erhöhen und dabei keine Flexibilität im Haushalt einbüßen zu müssen. Auch das Heizen mit Photovoltaik oder die Integration eines Elektroautos in Ihre Planung, kann mit Blick in die Zukunft ein wichtiger und lohnender Gedanke sein, der Sie unabhängig von Entwicklungen in der Politik, des Weltgeschehens oder endlicher Ressourcen macht. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

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