Photovoltaik Förderung Baden-Württemberg: Förderung von Photovoltaikanlagen in 2023

Das Land Baden-Württemberg hat es eilig mit der Energiewende – bereits im Jahr 2040 will es die Klimaneutralität erreichen. Möglich gemacht werden soll dies insbesondere durch den landesweiten Ausbau von Photovoltaik.

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Energieversum kennt Ihre Photovoltaik Förderung
in Baden-Württemberg

  • Photovoltaikanlagen im All Inclusive Paket

  • Wir stellen den vollständigen Fördermittelantrag

  • Sie können zusätzliche Förderprogramme über die KfW-Bank in Anspruch nehmen

  • Bis zu 25 Jahre Investitionsschutz

  • Nachhaltig, zukunftssicher und bis zu 100 % autark

Beim Kauf einer Energieversum-Photovoltaikanlage beantragen wir die zur Verfügung stehenden Fördermittel für Sie. Zusätzlich profitieren Sie von unserem Investitionsschutz von bis zu 25 Jahren.

Sie sind unentschlossen oder einfach nur interessiert? Die Profis von Energieversum können Ihnen ein umfassendes Bild verschaffen, angefangen bei der Konzeption einer Photovoltaikanlage, über die Berechnung der Wirtschaftlichkeit, die technische Ausstattung und die Verfügbarkeit von Fördermitteln an Ihrem jeweiligen Wohnort in Baden-Württemberg. Lassen Sie sich direkt bei uns beraten und wir legen Ihnen ein konkretes, auf Ihr Eigenheim individuell abgestimmtes Angebot inklusive aller Fördermöglichkeiten vor.

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Förderprogramm „Netzdienliche Batteriespeicher“ des Landes Baden-Württemberg

Achtung! Wichtiger Hinweis! Der Fördertopf des Programms „Netzdienliche Batteriespeicher“ ist komplett ausgeschöpft, sodass zurzeit keine neuen Anträge gestellt werden können. Sollte sich diesbezüglich etwas ändern, beispielsweise bei einer wiederholten Neuauflage des Programms, werden wir Sie hier darüber informieren.

Mit dem Förderprogramm „Netzdienliche Batteriespeicher“ sollen Batteriespeicher, die in Verbindung mit einer neuen Photovoltaikanlage installiert werden, gefördert werden. Das Programm wurde am 01.03.2021 neu aufgelegt und umfasste zehn Millionen Euro an Fördermitteln für die Jahre 2021 und 2022. Bereitgestellt wurden die finanziellen Mittel durch die L-Bank, der Staatsbank für Baden-Württemberg, bei der auch die Anträge zur Förderung gestellt werden konnten. Insgesamt lief das Programm vom 01.04.2021 bis zum 31.12.2022.

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Wie hoch fällt die Förderung aus?

Für Speicher, die zusammen mit Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von maximal 30 kWp installiert werden, gibt es eine Förderung von 200€ pro kWh Speicherkapazität des Batteriespeichers. Übersteigt die Leistungskapazität der Anlage 30 kWp, erhöht sich der Förderbetrag sogar auf 300€/kWh. Pro Vorhaben können maximal 45.000€ gefördert werden, die Untergrenze liegt bei 400€.

Unter welchen Voraussetzungen erhält man die Förderung für eine PV-Anlage?

Entsprechend der Untergrenze der Förderung von 400€ muss der Speicher eine Kapazität von mindestens 2 Kilowattstunden aufweisen. Außerdem können nur Speicher gefördert werden, die mit einer neuen Photovoltaik-Anlage zusammen installiert werden – für eine Nachrüstung eines Batteriespeichers bei bereits bestehenden Anlagen gibt es keine Förderung.

Eine weitere Bedingung ist, dass ein Verhältnis von mindestens dem 1,2-fachen an kWp Leistung der Photovoltaik-Anlage pro kWh Kapazität des Speichers gegeben sein muss. Bei einer höheren Speicherkapazität wird nur der Anteil der Kapazität gefördert, der diesem Verhältnis entspricht. Einzige Ausnahme: Es wird zusätzlich eine Wärmepumpe oder Wallbox installiert. Da in diesem Fall mehr Speicher benötigt wird, kann dieser auch bis zu einem Verhältnis von 0,5 kWp Leistung der Photovoltaik-Anlage pro kWh Speicherkapazität gefördert werden.

Wichtig ist hierbei, die Förderung vor Abschluss des Kaufvertrages für die Photovoltaik-Anlage inklusive Stromspeicher zu beantragen! Allerdings müssen Sie die Bewilligung nicht abwarten, sondern können, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, direkt nach der Beantragung der Fördermittel mit der Installation beginnen.

Das Förderprogramm
„BW-e-Solar-Gutschein“

Seit dem 01.12.2021 erhalten Sie beim Kauf oder beim Leasing eines Elektrofahrzeugs eine Förderung von bis zu 1000€, sofern Sie bereits eine Photovoltaik-Anlage betreiben. Zusätzlich erhalten Sie bis zu 500€ Förderung für die Installation einer Wallbox, wenn diese zusammen mit dem Elektrofahrzeug angeschafft wird und mehr als 500€ kostet.

Auf dem Weg zur angestrebten Klimaneutralität bis spätestens 2050 hat die Stadt Stuttgart das Aktionsprogramm „Weltklima in Not – Stuttgart handelt“ ins Leben gerufen. Teil dieses Aktionsprogramms ist die „Solaroffensive“, die für den Zeitraum von 2020 bis 2023 insgesamt 15,875 Millionen Euro an Fördermitteln für den Bau von Photovoltaik-Anlagen und Stromspeichern vorsieht.

Was fördert die Solaroffensive?

Durch die Solaroffensive werden die Komponenten von Photovoltaikanlagen nicht direkt gefördert, aber begleitende Maßnahmen bei der Planung und Installation von Dach- und Fassaden-Photovoltaik. Beim Bau von Photovoltaikanlagen werden etwa die begleitenden elektrischen Installationen, die Einrichtung eines Zählerplatzes, Statik- oder Gerüstarbeiten gefördert. Das Wichtigste: Sowohl die Installation von Stromspeichern als auch die Errichtung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Verbindung mit neu gebauten Photovoltaikanlagen wird gefördert.

Wie hoch fällt die Förderung aus?

  • Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Leistung der Photovoltaikanlage: 350 € pro kWp Leistung für Dachanlagen, die nicht über einer Dachbegrünung errichtet werden, und 450 € pro kWp für Dach- und Fassadenanlagen, die über einer Dachbegrünung installiert werden.
  • Batteriespeicher werden mit 300 € pro kWh nutzbarer Speicherkapazität und maximal 0,8 kWh je kWp Leistung
  • Pro Wallbox oder Ladesäule können jeweils bis zu 1000 € gefördert werden.

Stand: Februar 2023

Mannheim bezuschusst Photovoltaikanlagen mit 100 € pro kWp, jedoch werden pro Vorhaben maximal 1000 € an Förderung gewährt. Zusätzlich gibt es eine Premiumförderung, die bei Vollbelegung 160 € pro kWp bezuschusst, dabei max. 2.400 €. PV-Anlagen mit Begrünung können mit 250 € pro kWp, jedoch max. 3.750 € bezuschusst werden, Photovoltaikanlagen auf denkmalgeschützen Immobilien mit 300 € pro kWp und max. 4.500 €.

Stand: Februar 2023

In Karlsruhe werden Photovoltaikanlagen mit bis zu 2.500 € gefördert. Bei Gebäuden mit einer Wohnfläche von mehr als 400 m² beträgt die Förderung 500 € je kWp, bei Gebäuden mit einer Wohnfläche unter 400 m² beträgt sie 500 € pro kWp abzüglich 0,02 kWp/m² Wohnfläche.

Stand: Februar 2023

Sowohl Photovoltaik-Anlagen als auch Batteriespeicher werden in Freiburg gefördert. Photovoltaik-Anlagen müssen dabei größer sein als 0,06 kWp pro m² Wohnfläche. Der Zuschuss beträgt 150 € pro kWp mit einem maximalen Förderbetrag von 1.500 €, der Mindestzuschuss liegt bei 200 €. Für Photovoltaikanlagen an Fassaden und auf Gründachflächen gibt es ebenfalls einen Zuschuss von 150 € mit einem Höchstbetrag von 1.500 €, jedoch entfällt die Größenanforderung. Batteriespeicher, sofern in Verbindung mit einer neuen Photovoltaik-Anlage installiert, werden in einem Verhältnis von 1 kWh Speicherkapazität pro kWp Leistung der Anlage mit 150 €/kWh bei einem Höchstbetrag von 1.500 € gefördert.

Stand: Februar 2023

Die Stadt Heidelberg fördert im Rahmen des Förderprogramms „Rationelle Energieverwendung“ Photovoltaik-Dachanlagen bis 100 kWp Leistung mit 100 € pro kWp. Die maximale Fördersumme beträgt somit 10.000 €. Aufgeständerte Photovoltaikanlagen auf extensiv begrünten Dachflächen oder über Parkplatzflächen mit bis 30 kWp können mit 250 € pro kWp gefördert werden. Solche über 30 kWp – jedoch bis zu 100 kWp – mit 150 €/kWp. Photovoltaikanlagen an Fassadenflächen, die bis zu 50 kWp aufweisen, können mit 200 € pro kWp bezuschusst werden.

Stand: Februar 2023

Gefördert werden in Ulm Dach- und Fassaden-Anlagen im Gebäudebestand mit 75 € pro kWp Anlagenleistung.

Stand: Februar 2023

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