Osterpaket für Photovoltaik: Der Solarturbo für PV-Anlagen?

Änderungen für Photovoltaikanlagen durch das Osterpaket

Mit dem Photovoltaik Osterpaket möchte die Bundesregierung und vorneweg Wirtschafts- und Klimaschutzminister Dr. Robert Habeck den Ausbau von PV in Deutschland vorantreiben. Dazu wurde das Osterpaket bereits am 7. Juli 2022 vom Bundestag beschlossen. Die Politik unterstützt damit den 1,5-Grad-Klimaschutz-Pfad und das Ziel, die Stromversorgung ab 2035 nahezu vollständig aus erneuerbaren Energien zu generieren. Dazu wurde auch das EEG angepasst. Die Solarausbeute soll bis 2030 insgesamt rund 215 GW betragen. Ohne Photovoltaikanlagen auf Privatdächern wird das nicht gelingen – darum soll das Osterpaket helfen, die Ausbauziele zu erreichen. Doch welche Änderungen bringt das Gesetz zum beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien mit sich? Ob das Osterpaket wirklich den Solarturbo zündet oder nur ein Rohrkrepierer ist, darüber geben wir hier einen Überblick.

Osterpaket verabschiedet: Was bedeutet das für Solaranlagen?

Das Osterpaket der Bundesregierung soll den Turbo bei der Energiewende zünden. Dazu wurde zunächst einmal der bürokratische Aufwand bei der Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage verringert. Mit der Pflicht für Netzbetreiber den Anlagenbetreiberinnen und -betreibern bis spätestens 2025 ein Webportal zur Online-Anmeldung von PV-Anlagen zur Verfügung zu stellen, soll alles schneller und einfach gehen. Außerdem besagt das Osterpaket, dass Verteilnetzbetreiber bei Solaranlagen mit bis zu 30 kWp weder vor Ort noch technisch involviert sein müssen. Auf die Netzanschlussbegehren haben die Netzbetreiber einen Monat Zeit, um zu reagieren. Geschieht das nicht, können die Betreiberinnen und Betreiber ihre Anlage nach Ablauf der Frist eigenständig anschließen. Damit soll die Inbetriebnahme vereinfacht und beschleunigt werden.

Einspeisevergütung wird erhöht und vereinfacht

Dieser Punkt gefällt uns natürlich besonders gut. Erneuerbare Energien auf dem eigenen Dach werden dank des Osterpakets jetzt mit einer höheren Einspeisevergütung ab dem Jahr 2023 belohnt. Diese unterteilt sich in die Volleinspeisung und die Teileinspeisung. Bei der Volleinspeisung geht es um PV-Dachanlagen, die ihre gesamte Energie in das öffentliche Netz einspeisen. Das kann sich zum Beispiel lohnen, wenn eine große Scheune zur Verfügung steht, die mit PV-Modulen belegt werden kann. Anlagen bis 10 kWp erhalten dann eine Einspeisevergütung von 13,0 Cent pro kWh. Größere Anlagen kassieren für den Anlagenteil ab 10 kWp dank des Osterpakets 10,9 Cent pro kWp. In unserem Artikel zu den aktuellen Änderungen der Einspeisevergütung für 2023 finden Sie weitere Informationen zur Voll- und Teileinspeisung sowie zu Steuererleichterungen bei PV-Anlagen.

Entscheiden wir uns dafür, die Kraft erneuerbarer Energien auch zur Eigenversorgung zu verwenden, werden wir der sogenannte Teileinspeiser. Für PV-Anlagen mit bis 10 kWp kassieren wir dann 8,2 Cent pro kWh. Anlagen, die über diese Größe hinaus gehen, erhalten für den Anlagenteil ab 10 kWp 7,1 Cent pro kWh.

Mit dem neuen Gesetzesentwurf ist es nun auch möglich, die Voll- und Teileinspeisung zu kombinieren, um einen größtmöglichen Vorteil daraus ziehen zu können. Wer zwei getrennte Anlagen betreibt, kann dabei eine Anlage als Volleinspeiser nutzen und damit die höhere Einspeisevergütung kassieren. Gleichzeitig darf er eine zweite Anlage betreiben, aus der der produzierte PV-Strom in den eigenen Haushalt fließt und nur die überschüssige Energie eingespeist wird. Die Einspeisevergütung wird dann als Teileinspeisung abgerechnet.

Zu den Vereinfachungen des Osterpakets zählt auch, dass die Degression der Einspeisevergütung bis 2024 komplett ausgesetzt ist. Während sich die Höhe der Einspeisevergütung zuvor von Monat zu Monat änderte und so eine geringe Planungssicherheit bei der Amortisationsdauer von Photovoltaikanlagen aufwies, bleibt der Satz laut Osterpaket bis 2024 unverändert. Danach sinkt er alle sechs Monate um jeweils 1 Prozent. Auf diese Weise können alle, die jetzt in die Planung einer Photovoltaikanlage starten, genau berechnen, in wie weit die Einspeisevergütung zur Finanzierung der Anlage beitragen kann. Das ist dann eben auch ganz unabhängig davon, wann die Anlage im Jahr 2023 installiert wird.

Neuregelungen kippen 70 Prozent Regelung und die EEG-Umlage

Auch bei der 70 Prozent Regelung hat der Klimaschutzminister im Zuge des Osterpakets Optimierungen vorgenommen. In der Vergangenheit musste sichergestellt sein, dass die Photovoltaikanlage ihre Netzeinspeisung abregelte, sobald diese 70 Prozent ihrer Nennleistung erreicht hatte. Der Grund war die Sicherstellung der Netzstabilität. Das Stromnetz sollte vor Überlastung geschützt werden, wenn zu viele Anlagen gleichzeitig Energie einspeisen. Mit dem Osterpaket gibt es die 70 Prozent Regelung nicht mehr. Ein sinnvoller Beitrag zum Klimaschutz. Auch die EEG-Umlage fällt mit der Umsetzung des Osterpakets weg. Sie wurde nicht nur auf Null reduziert, sondern wird dauerhaft abgeschafft. Verbraucherinnen oder Verbraucher werden somit nicht länger über den Strompreis mit der EEG-Umlage belastet. Der Bundeshaushalt kommt fortan für die nötige Finanzierung auf.

Mieterstrom: Keine großen Veränderungen

In Bezug auf den Mieterstrom hat das Osterpaket uns keine großen Veränderungen ins Nest gelegt. Jedoch wurde die 100 Kilowatt-Grenze für den Mieterstrom aufgehoben. So können nun auch größere Anlagen den Mieterstromzuschlag nutzen. Damit möchte man dazu motivieren, üppig dimensionierte PV-Anlagen zu installieren und die zur Verfügung stehende Dachfläche größtmöglich auszunutzen. Dass es Mieterinnen und Mietern damit jedoch nach wie vor nicht besonders leicht gemacht wird, auf Energie aus Solar zuzugreifen, stößt in Bezug auf das Osterpaket auf Kritik. Vielmehr werden die Maßnahmen der Bundesregierung dahingehend interpretiert, dass ein größtmöglicher Teil der Solarenergie ins öffentliche Netz gespeist werden soll.

Photovoltaikanlagen werden immer attraktiver

Das Osterpaket ist ein umfangreiches Programm, das die Installation und Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen noch attraktiver macht. Dazu trägt auch die Tatsache bei, dass seit dem 1. Januar 2023 keine Umsatzsteuer mehr auf die Lieferung und Installation neuer PV-Anlagen anfällt. Damit einher gehen weitere steuerliche Vereinfachungen. So müssen Anlagenbetreiberinnen und -betreiber nicht länger auf die Kleinunternehmerregel verzichten, um die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuerabzug geltend machen zu können – denn die gibt es ja jetzt nicht mehr. Natürlich finden Sie auf unserer Website auch weitere Informationen zu den wichtigsten Vorteilen einer Photovoltaikanlage oder zu den Produkten von Energieversum.

Nutzen Sie die Möglichkeiten des Osterpakets für die Planung Ihrer Photovoltaikanlage. Mit Energieversum können Sie sich dabei auf einen Service aus einer Hand verlassen. Die Photovoltaikanlagen im All Inclusive Paket profitieren neben dem System, also der Anlage selbst, auch von einem umfangreichen Service und Sicherheit. Dazu trägt auch der Investitionsschutz von bis zu 25 Jahren bei, den Energieversum gewährt.

Sprechen Sie uns gerne an und gemeinsam starten wir in Ihre ganz persönliche Energiewende. Wir planen eine Anlage, die perfekt zu Ihren Bedürfnissen passt – von der Dimensionierung über den Stromspeicher bis hin zur Wallbox. In einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch klären wir alle offenen Fragen und sorgen dafür, dass Ihre Photovoltaik-Pläne in die Tat umgesetzt werden.

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