Im Zuge des Pariser Klimaabkommens wurde ein großes Ziel definiert: Die globale Erwärmung soll auf unter 1,5 Grad begrenzt werden. Dazu muss es gelingen, die Stromversorgung bis 2035 weitgehend klimaneutral zu gestalten. Der Aus- und Zubau erneuerbarer Energien, zum Beispiel mit Hilfe der Photovoltaik, ist dafür ein wichtiger Baustein. Das EEG 2023 hat das Zwischenziel gesetzlich verankert, den Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch bis 2030 auf 80 Prozent zu erhöhen. Mit Blick auf den PV-Ausbau bedeuten das 22 Gigawatt pro Jahr ab 2026. Um diesem Meilenstein nachzukommen, wurde das Solarpaket 1 beschlossen.
Als zentrales Element für die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien soll das Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau beitragen, die Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen erhöhen und Anreize für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen sowie Kommunen schaffen, verstärkt in Photovoltaikanlagen zu investieren. Von der Vereinfachung von Genehmigungsverfahren und der Erhöhung der Vergütungssätze für eingespeisten Solarstrom über die Förderung des Eigenverbrauchs hat das Solarpaket 1 einige Neuregelungen in petto.* Wir sehen uns die Wichtigsten einmal genauer an.
Bundesregierung will Ausbau von Solar beschleunigen
Wie die Bundesregierung verlauten lässt, ist Dach-Solar eine entscheidende Säule des PV-Zubaus – und erfreut sich nach wie vor großer Beliebtheit. Den Aufwärtstrend der Photovoltaik bestätigt auch ein PV-Rekord, der in Deutschland im Juli 2024 erreicht wurde. Insgesamt wurden 10,3 Terawattstunden Solarstrom in diesem Monat produziert.** Mit dem Solarpaket 1 will die Bundesregierung diese Menge an Solarstrom noch weiter fördern und zum Beispiel dazu beitragen, dass größere Dächer stärker genutzt werden. Hier gibt es nach wie vor ungenutztes Potenzial.
Höhere Einspeisevergütung, niedrigere Ausschreibungsgrenzen und flexiblere Direktvermarktungspflicht für große PV-Anlage
Um die Installation von größeren Solaranlagen noch schmackhafter zu machen, gibt es mit dem Solarpaket 1 für PV-Anlagen ab 40 Kilowatt (kW) auf Dächern ganze 1,5 Cent pro Kilowattstunde mehr Einspeisevergütung.
Weiterhin sieht das sonnige Gesetzespaket vor, dass das Ausschreibungsvolumen für Dachanlagen ab 2026 auf jährlich 2,3 Gigawatt steigen wird. Die Grenze für Anlagen, deren Teilnahme an Ausschreibungen verpflichtend ist, sinkt nach einer Übergangszeit von einem Jahr auf 750 Kilowatt. Auf diese Weise soll laut Bundesministerium eine wettbewerbliche Preisbildung gestärkt und der Zubau durch größere Anlagen unterstützt werden.
Die Maßnahmen des neuen Solarpakets betreffen auch die Direktvermarktung. Hier werden die Pflichten vor allem für Solarenergie aus gewerblichen Anlagen flexibler gestaltet. Grundsätzlich besagt die Direktvermarktungspflicht für PV-Strom, dass Betreiber von Photovoltaikanlagen ab einer bestimmten Anlagengröße (mehr als 100 kW) ihren erzeugten Strom nicht mehr über das EEG zu festen Vergütungssätzen einspeisen, sondern ihn direkt am Markt verkaufen. Dadurch entstehen dann jedoch auch die sogenannten Direktvermarktungskosten. Nun gibt es für Anlagen von bis zu 200 kW alternativ die Möglichkeit, den überschüssigen Strom ohne Vergütung, aber auch ohne Direktvermarktungskosten, ins Netz einzuspeisen. Damit möchte man vor allem Großanlagen unterstützen, die einen hohen Eigenverbrauch des PV-Stroms haben und so finanziell nicht von der Direktvermarktung profitieren, erklärt das Bundesministerium.
Auf diese Weise soll dann beispielsweise eine wirtschaftliche Hürde für Unternehmen abgebaut werden, die mehr Dachfläche für die Montage der Solarmodule nutzen möchten. Für kleinere Anlagen, von bis zu 25 kW Leistung, wird eine optionale Direktvermarktung laut Solarpaket 1 einfacher und somit auch günstiger, da die Vorgaben zur technischen Ausstattung gelockert werden.
Weniger Bürokratie beim Mieterstrom und der PV-Teilhabe in Gebäuden
Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung mit Solarstrom war gar nicht so einfach. Mit den neuen Maßnahmen soll sich das ändern. Denn eine bürokratiearme Lieferung von PV-Strom innerhalb eines Gebäudes wird durch das Solarpaket 1 erleichtert. So kann die Solarenergie an Mietende sowie Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer weitergegeben werden. Dabei sollen Anlagenbetreiber und -betreiberinnen weitestgehend von Lieferantenpflichten befreit sein – unter anderem von der Pflicht zur Reststromlieferung. Weiterhin ist es möglich, Flächen auf Nebenanlagen des Gebäudes für die Montage von Solaranlagen zu nutzen, ebenso wie auch einen Stromspeicher zur Zwischenspeicherung. Die Einspeisung von überschüssiger Energie ins öffentliche Stromnetz wird dann weiterhin nach EEG vergütet.
Die Anpassungen im Gesetz vereinfachen mit dem Solarpaket 1 auch den Mieterstrom. So wird dieser nun auch auf gewerblichen Gebäuden sowie Nebenanlagen wie Garagen etc. gefördert. Voraussetzung dafür ist, dass der Stromverbrauch ohne Netzdurchleitung erfolgt. Mieterinnen und Mieter profitieren dadurch künftig hoffentlich häufiger von grüner Solarenergie.
Weitere Vereinfachungen für Solaranlagen
Anlagenzertifikate
Neue Regelungen gibt es auch in Bezug auf die Erforderlichkeit eines Anlagenzertifikates. Hier steigt die Grenze auf eine Einspeiseleistung von 270 kW bzw. eine installierte Leistung von über 500 kW. Für Anlagen, die darunter liegen, reicht ein Nachweis über Einheitenzertifikate. Zusätzliche Erleichterungen sollen hier durch eine Datenbank für Einheitenzertfikate geschaffen werden.
Anlagenzusammenfassung
Eine weitere Veränderung im Sinne der Energiewende serviert das Solarpaket 1 in Bezug auf die Anlagenzusammenfassung. Denn unter bestimmten Voraussetzungen wurden mehrere Anlagen zuvor wie eine Anlage betrachtet und unterlagen entsprechend auch Anforderungen für größere Solaranlagen. Das Solarpaket 1 bestimmt nun Ausnahmen für die Zusammenfassung von Dachanlagen hinter verschiedenen Netzanschlusspunkten. Balkonanlagen werden komplett von der Zusammenfassungsregel ausgenommen. Hier soll die Inbetriebnahme insgesamt einfacher und mit weniger Aufwand erfolgen können.
Repowering
Weniger Bürokratie gibt es jetzt auch beim Repowering von Dachanlagen. Der Austausch bestehender PV-Paneele gegen leistungsstärkere Solarmodule gelingt jetzt einfacher und vor allem unabhängig von vorliegenden Schäden an betroffenen Modulen.
Wechselrichter-Strom
Zudem wird mit dem neuen Paket für Volleinspeiser die Möglichkeit geschaffen, die sehr geringen Stromverbräuche von Wechselrichtern unter bestimmten Voraussetzungen über einen bestehenden Stromliefervertrag abzurechnen – das soll Aufwand und Kosten sparen, denn bislang waren dazu meist separate Verträge nötig.
Solarstadl
Um den Ausbau der Solarenergie weiter voranzutreiben, werden auch die Möglichkeiten für Anlagen auf Gebäuden im Außenbereich erweitert. Dabei geht es um die sogenannten Solarstadl, also Gebäude im Außenbereich, die zu dem alleinigen Zweck des Baus einer PV-Anlage gebaut wurden. Hier wurde der Stichtag auf den 1. März 2023 verschoben. Dächer bereits bestehender Gebäude können demnach eine PV-Anlage erhalten, die nach EEG gefördert wird.
Förderungsende
Die Einspeisevergütung gilt immer für 20 Jahre. Betreiberinnen und Betreiber, die schon früh auf Photovoltaik gesetzt haben, sehen dem Ende dieser Laufzeit entgegen – obwohl die Anlagen noch fleißig Strom produzieren. Das Solarpaket 1 besagt, dass ausgeförderte PV-Anlagen nun ohne Aufwand weiter betrieben werden können. Dazu wird die Regelung, dass Solaranlagen auch nach Ende der Förderung vom Netzbetreiber den Marktwert der PV-Stromerzeugung erhalten, um 5 Jahre verlängert.
Freiflächenanlagen
Die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen soll durch zwei Ansätze gestärkt werden. Einerseits sollen mehr Flächen zur Förderung von Solarparks zur Verfügung gestellt werden. Andererseits soll das im Ausgleich mit landwirtschaftlichen und naturschutzfachlichen Aspekten stattfinden.
Was ist noch neu?
Die Gebotsmenge für Freiflächenanlagen wird von 20 auf 50 MW erhöht. Bestimmte benachteiligte Gebiete der Landwirtschaft werden für die Förderung von PV-Freiflächenanlagen geöffnet. Bundesweit geltende naturschutzfachliche Mindestkriterien werden für alle geförderten PV-Freiflächenanlagen eingeführt.
Ein separates Untersegment für besondere Solaranlagen (Agri, Floating, Moor, Parkplatz) regelt die Förderung mit einem eigenen Höchstwert von 9,5 Cent pro Kilowattstunde in den Ausschreibungen für PV-FFA. Die vorherigen Boni fallen weg. Zudem gibt es einen schrittweisen Aufwuchs der Ausschreibungsmengen für besondere Solaranlagen auf bis zu 2.075 MW pro Jahr. Das EEG legt weiterhin fest, dass mindestens 50 Prozent der Photovoltaik auf, an oder in Gebäuden bzw. Lärmschutzwänden errichtet werden sollen. Ein zusätzlicher Zubau auf landwirtschaftlichen Flächen wird dabei auf 80 Gigawatt bis 2030 beschränkt.
Neuerungen in Bezug auf die Solarspeicher und den Netzanschluss
Die Nutzung der PV-Speicher wird flexibler. So entfällt das sogenannte Ausschließlichkeitsprinzip insofern, dass der Multi-Use des Speichers die Nutzung für den Handel mit Netzstrom zulässt. Was bleibt, ist die Tatsache, dass nur EE-Strom förderfähig ist. Das Privileg auf einen bevorzugten Netzanschluss für erneuerbare Energien wird im Zuge des Solarpakets 1 ausgeweitet und gilt nun auch für Speicher.
Einfacher soll der Netzanschluss der Anlagen durch die Vereinheitlichung der sogenannten Technischen Anschlussbedingungen (TAB) werden. Sondervorgaben sind nur noch in bestimmten Fällen zulässig. Geschwindigkeit beim PV-Zubau soll auch die Ausweitung des bestehenden vereinfachten Netzanschlussverfahrens bringen. Es wird von 10,8 kW auf Anlagen mit bis zu 30 kW ausgedehnt. Laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sind Vereinfachungen auch für Anlagen mit einer Leistung von bis zu 100 kW vorgesehen.
Der Ausbau der Photovoltaik spielt die größte Rolle im Solarpaket 1. Darüber hinaus gibt es jedoch auch Neuerungen für den Ausbau weiterer erneuerbarer Energien wie Windkraft und Biomasse.
*Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
**Quelle: PV-Magazine.de
Solarpaket 1: Auswirkungen auf die Energiewende
Das Solarpaket 1 ist ein bedeutender Schritt zur Beschleunigung der Energiewende in Deutschland. Dazu tragen unter anderem Maßnahmen zur Vereinfachung des Ausbaus von Solaranlagen auf Mehrfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien bei.
Weniger Bürokratie und einfachere Genehmigungsverfahren sollen die Hemmschwelle für Investitionen in PV abbauen und es sowohl Haushalten als auch Unternehmen erleichtern, zur Energiewende beizutragen. Die Neuerungen des Solarpakets 1 unterstützen die Erhöhung des Anteils an Solarstrom im Strommix und haben somit eine direkte Auswirkung auf die Energiewende.
Positiv ist auch die Förderung innovativer Speicherlösungen für nachhaltige Energie, die nun flexibler gestaltet ist. Vor allem das Segment des Mieterstroms ist ein viel diskutiertes Thema. Die Förderung von Mieterstromprojekten im Solarpaket 1 führt dazu, dass auch Menschen ohne eigenes Dach an der Energiewende teilhaben können. Auf diese Weise erweitert sich die Zahl der potenziellen Nutzerinnen und Nutzer von Solarstrom erheblich. Abschließend lässt sich sagen, dass das Solarpaket 1 positive Auswirkungen auf die Energiewende in Deutschland hat. An einer Fortführung, dem Solarpaket 2, wird bereits gearbeitet.
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