Photovoltaik Förderung NRW: Welcher Topf ist noch voll?

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Förderungen und Zuschüsse für Solaranlagen in Nordrhein-Westfalen

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Es ist ein Wirrwarr, aber es lohnt sich: Die Möglichkeiten einer Photovoltaik-Förderung in NRW sind nicht auf die Schnelle zu überblicken. Darum schauen wir gemeinsam hin, wo Förderungen genutzt werden können, um die Kosten der energetischen Sanierung des Eigenheims zu senken. Für viele Bürgerinnen und Bürger tun sich Fragezeichen auf, denn die Bestimmungen und Beschlüsse ändern sich immer wieder:

Gibt es die Stromspeicher-Förderung noch oder nicht? Wie viel Euro Zuschuss lassen sich bei der Installation von PV-Anlagen, Speichern und Wallboxen einsparen? Welche Förderungen hat das Land Nordrhein-Westfalen für emissionsarme Mobilität in petto? Sich durch die vielen Info-Seiten der Städte und Bezirke zu suchen ist mühsam, darum stellen wir hier gern die wichtigsten Infos zur Photovoltaik-Förderung NRW für Sie zusammen.

Das progres.nrw Förderprogramm

Zunächst lässt sich natürlich sagen, dass es nicht nur auf Landesebene Fördermittel für die Installation und Inbetriebnahme von neuen Photovoltaikanlagen gibt. Auch länderübergreifend und somit auf Bundesebene gibt es Subventionen mit denen sich die Installation einer neuen Solaranlage noch mehr lohnt als ohnehin schon. So gibt es von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) besonders zinsgünstige Kredite für den Ausbau von erneuerbaren Energien und natürlich trägt auch die Einspeisevergütung dazu bei, dass von den Kosten, die für Ihr klimafreundliches Wohnen anfallen, wieder ein Teil zurück ins eigene Portemonnaie gespült wird.

Doch zurück zur Förderung vom Land NRW. Hier gibt es ein umfangreiches Förderprogramm mit dem Titel progres.nrw. Das wurde bereits sehr gut angenommen und die Landesregierung freut sich über die Tatsache: Die Ziele der Landesförderung für Wallboxen und Batteriespeicher sind erreicht. Mit ihr freuen sich alle, die davon bereits profitiert und das Förderprogramm für ihre persönliche Energiewende genutzt haben. In die Röhre gucken nun jedoch alle, die das noch vorhatten. Doch kein Grund zu verzagen, denn Minister Pinkwart hat bereits neue Förderungs-Pläne für PV-Willige auf den Weg gebracht. 10 Millionen Euro hat Pinkwart dafür in den Topf gesteckt und möchte den Ausbau der Ladeinfrastruktur und der Installation von Wärme- und Kältespeichern weiter vorantreiben.

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progres.nrw – Emissionsarme Moblität

Seit einigen Jahren gibt es das Förderprogramm „progres.nrw – Emissionsarme Mobilität“, das für Unternehmen, Privatpersonen und kommunalen Gebäuden zur Verfügung steht. Nach Angaben der Landesregierung wanderten bereits rund 240 Millionen Euro aus dem Topf in die Errichtung privater Wallboxen und den Ausbau der betrieblichen und öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur sowie Elektrofahrzeuge.

progres.nrw – Klimaschutztechnik

Als ebenso erfolgreich stuft das Land NRW das Programm „progres.nrw – Klimaschutztechnik“ ein. Allein im Jahr 2021 wurden 57,1 Millionen Euro bewilligt – unter anderem für kommunale PV-Anlagen und zur Förderung von Batteriespeicher in Verbindung mit einer neuen PV-Anlage. Wenden wir uns der weiteren Photovoltaik Förderung in NRW zu.

Förderung Photovoltaik NRW – privat oder geschäftlich

Seit dem 22. Juni 2022 können Privatpersonen keine Förderungen zur Ladeinfrastruktur mit neu zu errichtender Erneuerbare-Energien-Anlage mehr beantragen. Besser sieht es für freiberuflich tätige Menschen, Einzelunternehmen und Vermieter aus – die können als natürliche Personen weiterhin eine Bezuschussung zum Zweck der nicht öffentlichen Ladeinfrastruktur mit neuer Photovoltaikanlage beantragen und sich Ladestationen für Elektroautos bezuschussen lassen. Weitere Infos dazu gibt es hier.
Auch eine Förderung von Beratungsleistungen zum Photovoltaikausbau kann im Rahmen von progres.nrw beantragt werden – jedoch gilt das leider nur für Unternehmen, private Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie Städte, Gemeinden und Kreise inkl. deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände. Für Privatpersonen ist hier demnach nichts zu holen.

Schauen wir also weiter und sehen einen Lichtblick am Förder-Himmel: Die Förderung von Steuereinrichtungen für den Betrieb von Wärmepumpen in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage. Die gilt für Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (soweit rechtsfähig) und Sozietäten, freiberuflich Tätige, Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen, kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen und juristische Personen des Privatrechts – man möchte zusammenfassend sagen: Eigentlich für fast alle. Soweit so gut, doch was können wir im Zuge der Steuereinrichtungen für den Betrieb von Wärmepumpen in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage denn nun abgreifen?

Gefördert werden maximal 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für die Anschaffung besagter Steuereinrichtung und maximal 750 Euro je Gebäude und Standort. Weitere Infos zu den Voraussetzungen der Förderung etc. finden Sie hier.

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Weitere Förderung für Privathaushalte in NRW

Eine weitere Förderung im Rahmen der Installation einer Photovoltaikanlage, die unter anderem auch für den Privathaushalt geltend gemacht werden kann, ist die Förderung von stationären wasserstoffbasierten Energiesystemen in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage. Hier können Privatpersonen, Unternehmen und verschiedene Organisationen sowie Kommunen die Anschaffung von Elektrolyseure und Wasserstoffspeichern oder wasserstoffbasierten Heizkesseln subventionieren lassen.

Für die Elektrolyseure und Wasserstoffspeicher gibt es dann maximal 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. eine maximale Förderung von 100.000 Euro je Anlagesystem. Wer auf einen wasserstoffbasierten Heizkessel setzt, der kann maximal 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. höchstens 110.000 Euro inklusive Elektrolyseur und Wasserstoffspeicher abgreifen. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass das Gesamtsystem aus mindestens einem Elektrolyseur, einem Wasserstoffspeicher, einem wasserstoffbasiertem Energiewandler und eben einer Photovoltaikanlage besteht. Weitere Infos gibt es hier auf der Seite der Bezirksregierung Arnsberg.

Förderung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Nordrhein-Westfalen

Zu guter Letzt gibt es auch die Möglichkeit der Förderung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen, Floating-Photovoltaikanlagen oder Agro-Photovoltaikanlagen. Die können nicht nur Unternehmen, Kommunen oder Organisationen, sondern auch Privatpersonen beantragen. Die Frage ist hier natürlich, wer den Platz und die entsprechenden Voraussetzungen für die Installation einer Freiflächen-PV-Anlage als Privatperson hat – vermutlich die wenigsten.

Selbst wenn der Garten groß genug wäre, ist die Installation einer PV-Komplettanlage auf dem Dach immer noch die weitaus elegantere Version und reicht für die Versorgung eines normalen Haushaltes vollkommen aus. Dennoch sei der Vollständigkeit halber gesagt: auf Freiflächen-Photovoltaikanlagen gibt es maximal 20 Prozent bzw. 500.000 Euro. Floating-Photovoltaikanlagen und Agro-Photovoltaikanlagen werden sogar mit maximal 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. höchstens 650.000 Euro bezuschusst. Die Infos dazu warten hier auf Großgrundbesitzer. Zum Stand des 14. Februars 2023 war das Förderprogramm noch aktiv.

Gute Karte für eine PV-Förderung in Köln und Bonn

Neben den Fördermöglichkeiten, die das Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stellt, gibt es auch Städte, die sich den Ausbau der Solarenergie auf die Fahne und dazu auch auf den Fördertopf geschrieben haben. Darunter die NRW-Städte Köln und Bonn.

Und auch in Bonn gibt es finanzielle Anreize für eine neue PV-Anlage, um den Anteil erneuerbarer Energien in die Höhe zu treiben. Das Förderprogramm wurde bereits am 28. Juni 2021 beschlossen und ist zum aktuellen Stand, am 14. Februar 2023, noch aktiv.

Welche Photovoltaikanlagen sind förderfähig?

Auf Basis der „Macht die Dächer voll“-Förderung der Stadt Bonn gelten für PV-Anlagen auf Dächern von Wohngebäuden mit bis zu drei Wohneinheiten seit dem 1. Januar 2023 neue Regeln. Diese sind nur noch förderberechtigt, wenn das Installationsunternehmen die Dachvollbelegung bestätigt (in Bezug auf die Maximierung der Solarstromproduktion). Dann gibt es 100 € Zuschuss pro kWp. Für Photovoltaikanlagen auf Dächern von Wohngebäuden ab vier Wohneinheiten und an Fassaden winken 300 € pro kWp. Für Denkmalgerechte Photovoltaik und PV-Anlagen auf Nicht-Wohngebäuden gibt es 200 € pro kWp.

Stand: Februar 2023

In Köln werden somit im Programmteil „Köln-spezifische Maßnahmen“ Schritte für Bestandsgebäude gefördert, für die es keine Zuschüsse nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gibt. Gefördert wird in Köln die Neuinstallation einer netzgekoppelten Photovoltaikanlage mit installierter Leistung von bis zu 50 kWp. Und das lohnt sich, denn es gibt 250 Euro pro kWp installierter Leistung. Wer sich dazu noch einen Stromspeicher gönnt, der kann sich den in Köln mit 150 Euro pro kWh Bruttospeicherkapazität fördern lassen. Ist die Photovoltaikanlage bereits installiert, gibt es die Förderung nicht mehr. Wer jedoch den stationären elektrischen Batteriespeicher nachrüsten möchte und bereits über eine bestehende PV-Anlage verfügt, hat gute Karten für eine Stromspeicher-Förderung. Weitere Infos zur Photovoltaik-Förderung der Stadt Köln gibt es hier.

Stand: Februar 2023

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